Das IR (A), die “Instrumentenflugberechtigung“ berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen nach Instrumentenflugregeln. Bei Wetter mit schlechter oder ohne Sicht und Horizont lernst du, die Fluglage ohne Bezug auf äußere optisch wahrnehmbare Anhaltspunkte mit Hilfe von Instrumenten an Bord zu beurteilen und zu navigieren. Außerdem fliegt die gesamte kommerzielle Luftfahrt in der Regel immer nach Instrumentenflugregeln (auch wenn das Wetter mal schön sein sollte…).
Beim IR(A) unterscheidet man zwischen Modul BIF und dem CB-IR:
Mit dem CB-IR, dem competency-based Instrument Rating, erweiterst du deine Lizenz um das Führen von Luftfahrzeugen nach Instrumentenflugreln ohne Einschränkungen. Selbstverständlich auch für Abflug- und Anflugverfahren.
Unabhängig vom CB-IR: mit dem BIF Modul, dem basic-instrument flying modul, legst du die Grundlage für die CPL(A) bzw. die FI(A) Ausbildung. Das BIF ersetzt das sog. Modul A.
Ausbildungsablauf
Diese Ausbildung besteht aus Theorie, die wir in Kooperation mit Civil Aviation Training durchführen, und Praxis. Die ergänzend zum Fernlehrgang benötigten Theoriestunden werden in unseren Räumen in der FTO Nord in Hamburg durchgeführt. Den nächsten Start-Termin kannst du unserem Ausbildungskalender entnehmen.
Die praktische Ausbildung findet auf dem Flugzeugmuster C172 am Verkehrsflughafen Lübeck EDHL statt. Der Flugbetrieb findet wochentags wie auch an Wochenenden durchgehend statt.
Die Ausbildungsvoraussetzungen:
- Mindestalter bei Ausbildungsbegin 18 Jahre
- PPL(A)
Die genauen Details erfährst Du bei der Anmeldung in der FTO Nord.
Bitte beachte, dass bei einer kombinierten CPL/IR Ausbildung auch für die IR(A) KEINE MwSt berechnet wird.