Die PPL (A), die “Lizenz für Privatpilot:innen (Flugzeug)” nach Teil-FCL ist eine europaweit gültige und in vielen anderen Staaten anerkannte Lizenz zum Führen von Flugzeugen im nichtgewerblichen Betrieb.
Mit dem Erhalt dieser Lizenz bist du berechtigt, einmotorige Landflugzeuge bis zu einer Höchstabflugmasse von 2000 kg zu fliegen. Musterberechtigungen für andere Flugzeuge kannst du dann auf Basis deiner bestehenden Lizenz in weiteren Ausbildungen erwerben.
Ausbildungsablauf
Diese Ausbildung besteht aus Theorie, die wir in Kooperation mit Civil Aviation Training durchführen, und Praxis. Die ergänzend zum Fernlehrgang benötigten Theoriestunden werden in unseren Räumen in der FTO Nord in Hamburg durchgeführt. Den nächsten Start-Termin kannst du unserem Ausbildungskalender entnehmen.
Die praktische Ausbildung findet auf dem Flugzeugmuster C172 am Verkehrsflughafen Lübeck EDHL statt. Der Flugbetrieb findet wochentags wie auch an Wochenenden durchgehend statt.
Die Ausbildungsvoraussetzungen:
- Mindestalter bei Ausbildungsbegin 16 Jahre (zum Lizenzerwerb 17 Jahre)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II oder höherwertig
- FEAR / Fahreignungsregister Auszug
- ZÜP / Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Die genauen Details erfährst du bei der Anmeldung in der FTO Nord
Nach abgeschlossenem theoretischen Unterricht legst du bei der Wirtschaftsbehörde in Hamburg deine theoretische Prüfung in folgenden Fächern ab:
- Grundlagen des Fliegens
- Menschliches Leistungsvermögen
- Flugleistung und Flugplanung
- Luftfahrzeugkunde
- Meteorologie
- Luftrecht
- Navigation
- Betriebliche Verfahren
Sobald die Prüfung in allen Fächern bestanden wurde (Teilprüfungen sind zulässig) und die praktische Ausbildung abgeschlossen ist, wird ein Termin zur praktischen Flugprüfung vereinbart. Diese Prüfung besteht aus einem ca. anderthalbstündigen Flug. Mit Bestehen dieser Prüfung ist die Ausbildung zum Erwerb der PPL (A) nach Teil-FCL abgeschlossen.